Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

Vertragsabschluss und Dienstleistungen

A. Vertragsabschluss. Nova Consulting Group GmbH  (im Folgenden «Nova Consulting») verpflichtet sich, die in der Offerte genannten Dienstleistungen (im Folgenden «Dienstleistungen») gemäss den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») für den in der Offerte genannten Kunden zu erbringen. (Das Angebot und die Dienstleistungen der Nova Consulting  richten sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz. Es werden keine Dienstleistungen für Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz erbracht).

Diese AGB zusammen mit der Offerte bilden die Vereinbarung zwischen Nova Consulting und dem Kunden. Die AGB gelten auch für alle früher oder später vereinbarten Dienstleistungen, sofern nicht eine andere Version der AGB für diese Dienstleistungen vereinbart wurde oder wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Offerte und den AGB haben die Bestimmungen der Offerte Vorrang. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn Nova Consulting darauf hingewiesen wurde. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Offerte stillschweigend oder ausdrücklich vom Kunden genehmigt wird. Ist die Offerte nach fünfzehn Tagen noch nicht genehmigt, ist Nova Consulting nicht mehr an sie gebunden.

B. Subunternehmer. Nova Consulting kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen unter Wahrung der Vertraulichkeit Subunternehmer beauftragen. Obwohl Nova Consulting im Rahmen ihrer Dienstleistungen möglicherweise mit Drittanbietern zusammenarbeitet, handelt es sich dabei nicht um Subunternehmer von Nova Consulting, sondern um Drittanbieter, die von Nova Consulting unterstützt werden, um ihren Kunden bei der Nutzung der von diesen Drittanbietern angebotenen Tools zu helfen.

C. Gewährleistung. Nova Consulting erbringt ihre Dienstleistungen gewissenhaft und nach Branchenstandard. Alle weitergehenden Gewährleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Nova Consulting kann keine Gewähr dafür leisten, dass Massnahmen bei unterstützten Drittanbietern die gewünschten Wirkungen, wie etwa ein besseres Ranking in Suchmaschinen, nach sich ziehen.

D.  Die Effektivität unserer Marketingdienstleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Werbebudget, korrektes Tracking, eine optimierte Landingpage sowie die Konfiguration der Kampagnen. Diese Faktoren sind essenziell, um eine erfolgreiche Performance zu gewährleisten.

E. Unsere 30- oder 60-tägigen Testphasen sind nur dann gültig, wenn alle wesentlichen Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Ein mindest Marketingbudget von 30.- bis 50.- / Tag und Plattform,
  • Ein korrektes Kampagnen-Setup gemäß den Best-Practice-Richtlinien von Google oder Meta,
  • Eine fehlerfreie Webseite oder Landingpage mit klaren CTA (Call-to-Action)-Sektionen,
  • Richtig implementierte Kontakt- und Leadformulare sowie gut sichtbare Telefonnummern auf der Webseite.
  • Ein eingerichtetes und funktionierendes Conversion-Tracking mit Google Tag Manager (GTM) oder einem vergleichbaren Tool.
  • Bild- und Video-Creatives nach Nova oder META-Standard, die professionell erstellt und auf die Kampagnenziele abgestimmt sind.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, können wir den Erfolg der Kampagen und Testphasen nicht gewährleisten und lehnen ein Aussicht auf Erfolg vollumfänglich ab. 

F.  Nova Consulting gibt keine Garantie auf eine spezifische Anzahl von Aufträgen oder Leads: Wir können keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Aufträgen oder Leads geben. Die Performance der Kampagnen entspricht den üblichen Benchmarks im digitalen Marketing, mit typischen Conversion Raten zwischen 0,5 % und 4 %. 

G. Haftung und Eigentum: Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Kampagnen-Setups und Werbematerialien im Eigentum von Nova Consulting.

Pflichten des Kunden

A. Vergütung. Der Kunde verpflichtet sich, Nova Consulting die in der Offerte vereinbarte Vergütung für ihre Dienstleistungen zu bezahlen. Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden nach einem Stundensatz von CHF 160.– berechnet, sofern im Einzelfall keine höhere Entschädigung vereinbart ist. Bei Abweichungen von mehr als 10% gegenüber der Offerte wird Nova Consulting den Kunden vor der Rechnungsstellung kontaktieren.

B. Drittkosten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten für Leistungen Dritter (im Folgenden «Drittkosten»), wie z.B. Werbeaufwendungen bei unterstützten Drittanbietern, unverzüglich zu bezahlen und Nova Consulting vollständig für alle Schäden schadlos zu halten, die ihr durch Nichtbezahlung von Drittkosten entstehen.

C. Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden bei Inkrafttreten der Vereinbarung gestellt und für wiederkehrende Leistungen jeweils zu Beginn der neuen Leistungsperiode. Drittkosten werden immer im Voraus in Rechnung gestellt. Die Leistungserbringung beginnt erst nach Bezahlung aller offenen Rechnungen, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Nova Consulting berechtigt, ihre Leistungen ohne weitere Mitteilung einzustellen und haftet nicht für daraus entstehende Schäden. Der Kunde trägt die Kosten für Mahnungen.

D. Weitere Kundenpflichten. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie z.B. die Bereitstellung von Bildern oder Texten, umgehend vorzunehmen. Wenn Nova Consulting dem Kunden ein Produkt zur Prüfung zustellt, muss der Kunde dieses unverzüglich prüfen und eventuelle Mängel innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitteilen. Ohne eine solche Mitteilung gilt das Produkt als abgenommen. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann Nova Consulting ihre Leistung aussetzen, und der Kunde trägt die dadurch entstehenden Zusatzkosten.

E. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden werden Mahngebühren in Höhe von 50 CHF pro Mahnung erhoben. Darüber hinaus behält sich unser Unternehmen das Recht vor, bei fortdauerndem Verzug Verzugszinsen sowie eine Verwaltungsgebühr zu berechnen. Diese Gebühren dienen der Deckung der zusätzlichen administrativen Aufwände. Der Kunde gerät 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug.

Laufzeit und Kündigung

A. Laufzeit. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit Abschluss der in der Offerte genannten Leistungen oder – bei wiederkehrenden Leistungen – zum Ende der genannten Leistungsperiode. Bei wiederkehrenden Betreuungsleistungen wie zb. Kampagnen Management  verlängert sich die Laufzeit stillschweigend und automatisch um eine weitere Leistungsperiode, 

Laufzeit Marketing Dienstleistungen / Betreuung:

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate in Ausnahmefällen (nur durch Vereinbarung) 6 Monate. Kündigungsfrist sind (2) Monate, auf Ende des Monats. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die selbe Laufzeit, es sei denn, eine Partei kündigt unter Einhaltung der oben genannten Kündigungsfrist. Kündigungen müssen schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail erfolgen. (Dies gilt auch für mündliche Verträge). 

B. Kündigung.  Ein Auftrag zur Erstellung eines bestimmten Produkts kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von (2) Monate zum Ende eines Monats kündigen. Der Kunde hat bis zum Kündigungstermin aufgelaufene Vergütungen und Drittkosten zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

A. Vertrauliche Informationen. Beide Parteien behandeln alle nicht-öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Vereinbarung ausgetauscht werden, vertraulich und schützen sie vor unbefugter Offenlegung.

B. Datenschutz. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze und ergreifen angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

C. Pflichten bei Beendigung. Die Verpflichtungen der Parteien bleiben nach Beendigung der Vereinbarung für 5 Jahre bestehen.

Immaterialgüterrecht

A. Nova Consulting Immaterialgüterrechte. Nova Consulting behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte sowie die Rechte an den Dienstleistungen, ihrem Know-how und den Kunden gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie beispielsweise Schulungs- oder Werbeunterlagen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung in der Offerte räumt sie dem Kunden kein Recht zum Gebrauch der ihr zustehenden Immaterialgüterrechte ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ein.

B. Kunden Immaterialgüterrechte. Soweit Nova Consulting im Rahmen ihrer Leistungserbringung spezifisch für einen Kunden einen Inhalt entwickelt hat, überträgt sie diesem die zugehörigen Immaterialgüterrechte unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung aller gestellten Rechnungen.

C. Immaterialgüterrechte Dritter. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er Nova Consulting nur solche Inhalte zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt, deren Immaterialgüterrechte entweder ausschließlich in seinem Eigentum sind oder zu deren Weitergabe zur Verarbeitung gemäß dieser Vereinbarung er berechtigt ist. Bei Verletzung dieser Pflicht hält er Nova Consulting vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inklusive Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.

Haftung

Nova Consulting haftet nicht für Schäden. In allen Fällen ist ihre Haftung ausgeschlossen, insbesondere bei Folgeschäden oder indirekten Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn oder vergeblichen Aufwendungen. Nova Consulting haftet vornehmlich nicht für Schäden, die entstehen, weil der Kunde Empfehlungen von Nova Consulting nicht beachtet und Schäden, die durch Dritte, insbesondere unterstützte Drittanbieter, verursacht wurden. Nova Consulting haftet ebenso nicht für nicht erhaltene Leads / Anfragen, Verkäufe und Schäden. Wir tragen keine Verantwortung für erzielte oder nicht erzielte Umsätze oder für Kosten, die auf Seiten des Kunden entstanden sind. Wir möchten klarstellen, dass seitens Nova Consulting zu keinem Zeitpunkt Umsatz, Performance oder Gewinnversprechen abgegeben oder in Aussicht gestellt werden. 

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass keine Schadensersatzansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden können, da unser Unternehmen keine Haftung für etwaige finanzielle Verluste, entgangene Gewinne oder sonstige wirtschaftliche Schäden übernimmt. Darüber hinaus haftet Nova Consulting zu keinem Zeitpunkt für Umsatz- oder Performance-Versprechen. Die vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen ausschliesslich die Durchführung der definierten Dienstleistungen, ohne Garantie für bestimmte Ergebnisse, Umsätze oder Verkaufsziele. Jegliche Haftung für die Nichterreichung solcher Ziele ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

A. Vollständige Vereinbarung, Schriftlichkeit. Diese Vereinbarung ist die vollständige Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand, ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen und Vereinbarungen über diesen Gegenstand, und kann abgesehen von Ziff. 7B nur schriftlich und ordnungsgemäß beidseitig unterzeichnet angepasst, geändert oder ergänzt werden.

B. Änderung der AGB. Nova Consulting Group GmbH behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen. 

C. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die jeweilige Bestimmung durch eine gültige, rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die dem von den Parteien beabsichtigten und wirtschaftlich angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

D. Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt materiellem Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gossau SG.